Viele Städte legten wie Trier spezielle Hygienevorschriften für Leprakranke fest:

Es ist dir verboten, in die Kirche, auf den Markt, in die Volksversammlung zu gehen; deine Hände in Quellen oder rinnendem Wasser zu waschen. Du sollst Wasser mit deinem Becher schöpfen, nur in deinem Leprosenanzug und nicht barfuß herumlaufen. Du sollst eine Sache, die du kaufen willst, nicht anrühren, sondern nur mit einem Stäbchen berühren. Du darfst mit keiner Frau umgehen, auch nicht mit deiner eigenen. Wenn du über eine Brücke gehen musst, darfst du das Geländer nur mit Handschuhen berühren. Wenn du gestorben bist, wirst du nicht in der Kirche beigesetzt.

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