Das mittelalterliche Stapelrecht in Köln

 

Das Stapelrecht war eine der Wurzeln für die Bedeutung der Stadt Köln im Mittelalter. Die günstige geographische Lage Kölns an der Schnittstelle zwischen Ober- und Niederrhein brachte es mit sich, dass die damaligen Seeschiffe (Niederländer) nur bis Köln fahren konnten.
Für den weiteren Transport Richtung Süden mussten die Waren in Köln auf die sogenannten Oberländer-Schiffe umgeladen werden. Die Waren, die aus dem Süden kamen, wurden umgekehrt umgeladen. Dies bot den Kölner Stadtherren eine gute Möglichkeit, Zölle auf die Waren zu erheben. Die Kölner Kaufleute ließen sich im Jahre 1259 vom Erzbischof Konrad von Hochstaden das Stapelrecht verleihen. Im Jahre 1355 wurde es von Kaiser Karl V. noch einmal bestätigt.
Das Stapelrecht besagte, dass die umzuladenden Waren drei Tage in Köln auszustellen und zum Verkauf an Kölner Händler und Makler anzubieten waren. Während dieser drei Tage wurden die Waren einer strengen Kontrolle auf ihre Qualität hin unterzogen. Waren minderer Qualität durften in den Rhein gekippt werden. Was die Kölner nicht selbst benötigten, wurde neu verpackt und mit dem Gütesiegel „Kölner Ware“ (Stadtwappen) wieder in den Handel gegeben. Dieses Gütesiegel wurde in ganz Europa bekannt und hatte einen hohen Ruf. Erst danach durften stadtfremde Kaufleute und Händler die Waren erwerben – allerdings nur unter Hinzuziehung von Kölner Maklern, sodass keine Verdienstmöglichkeit außer Acht gelassen wurde. Die indirekten Steuern und Gebühren – für die Benutzung von städtischen Kränen, Wiegen, Messen, Lagern etc. -, die bei diesen Vorgängen erhoben wurden, füllten die Stadtkasse Kölns. Durch umfassende Kontrollen wurden der Schmuggel von Waren in die Stadt unterbunden. So durfte das bedeutende Handelsgut Wein nur durch ein bestimmtes Tor der rheinseitigen Stadtmauer eingeführt werden. Besonders umsatzträchtige Produkte wie Textilien und Metallwaren mussten in extra errichteten städtischen Kaufhäusern zum Verkauf angeboten werden.
Stapelpflichtig waren auch Lebensmittel wie Fische, Fleisch, Speck, Schinken, Käse, Wein, Getreide, Gewürze und Salz sowie Produkte, die Kölner Handwerker als Arbeitsmaterial und Rohstoff benötigten (u. a. Wolle, Eisen, Seide, Leder, Pelze, Steine). Dadurch hatten die Kölner Handwerker eine breite Auswahl von Einkaufsmöglichkeiten und somit Wettbewerbsvorteile gegenüber Handwerkern anderer Städte. Vor allem im Handel mit Seefischen (Hering, Stockfisch, Makrelen und Kabeljau) nahm Köln eine führende Stellung ein. Mit zahlreichen niederländischen Städten schloss Köln Verträge ab, in denen Verpackung, Sortierung und Konservierung genau geregelt wurden. Zentraler Umschlagplatz für den Fischhandel wurde das 1425 errichtete Fischhaus – das heute, nicht ganz zutreffend, Stapelhaus genannt wird.

Erst im 19. Jahrhundert wurde das Stapelrecht außer Kraft gesetzt. Zwar verlängerte Napoleon I. 1804 das Stapelrecht noch einmal, aber durch die Entstehung des Deutschen Zollvereins im Jahre 1834 mussten die Kölner 1831 von ihrem geliebten Vorrecht Abschied nehmen.
http://www.cologneweb.com/zuendorf.htm

http://www.stadt-koeln.de/en/koelntourismus/index.html

http://www.emons-atlas.de/download/emons-atlas.pdf+Stapelrecht,+K%C3%B6ln&hl=de&ie=UTF-8

http://www.susas.de/fachbegriffe_hanse.htm

 Literatur:

J. Dollhoff: Die Kölner Rheinschifffahrt, Von der Gegenwart bis zur Gegenwart, Köln 1980

C. Dietmar, W. Jung: Kleine illustrierte Geschichte der Stadt Köln, Köln 1996

 

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