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1487 erscheint der "Malleus Maleficarum"
(malleus = Hammer, Schlegel; malefica = Übeltäterin, Verbrecherin,
Schadenzauberin), die zukünftige Rechtsgrundlage der Hexenprozesse.
Um dem "Hexenhammer" die Würde der Wissenschaftlichkeit
zu sichern, ist ihm eine - wahrscheinlich von den Autoren - gefälschte
Approbation der Kölner Theologischen Fakultät vorangestellt.
Verfasser des Werks sind die Dominikanermönche Heinrich Institoris
und Jakob Sprenger, Prior des Kölner Dominikanerklosters
sowie Theologieprofessor an der Universität. Als anerkannte
päpstliche Inquisitoren haben sich beide bereits bei der Verfolgung
von Ketzern und später von Hexen in den Rheinlanden und in
Oberdeutschland einen Namen gemacht.
Mit ihrem dreiteiligen Handbuch zur Ausrottung der "teuflischen"
Frauen liefern die Dominikaner die theoretische Grundlage ihres
bisherigen praktischen Tuns, das nicht immer von Erfolg gekrönt
war. Ihre "Handlungsan-
weisungen" im Umgang mit den "Besessenen"
umfassen Schilderungen der Hexenuntaten, ausführliche Anleitungen
zu Verhör und Folter und Hinweise zur Urteilsfindung..
Quelle: Die Chronik Kölns, Köln 1991,
S. 148
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